Nach Informationen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat es in mehreren Fällen längere Verzögerungen von teilweise mehr als sechs Wochen bei der Auszahlung von Leistungen durch das Jobcenter gegeben, nachdem Asylbewerber nach Anerkennung keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hatten. Um Klarheit zu schaffen, haben die Grünen eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Hier können Sie die Anfrage im vollen Wortlaut lesen.
Anfrage gemäss §22 Geschäftsordnung des Rates
zur Beantwortung im Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Wagner, sehr geehrter Herr Schönfelder,
hiermit möchten wir gerne herzlich um die Beantwortung der folgenden Fragen im kommenden Ausschuss für soziale Angelegenheiten am 13.05.2015 bitten.
Betr.: Leistungsbewilligung für anerkannte Asylbewerber über das SGBII durch das Jobcenter nach Einstellung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Nach Informationen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat es in mehreren Fällen längere Verzögerungen von teilweise mehr als sechs Wochen bei der Auszahlung von Leistungen durch das Jobcenter gegeben, nachdem Asylbewerber nach Anerkennung keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG hatten. Ein nahtloser Übergang der Leistungsgewährung scheint nicht gegeben zu sein, so dass Leistungsberechtigte längere Zeit ohne Leistungsgewährung mit entsprechend großen Problemen bei der Sicherung ihres Lebensunterhaltes waren.
Auf diesem Hintergrund folgende Fragen:
1. Welche Kenntnisse gibt es von Seiten der Verwaltung über verzögerte Auszahlungen von Leistungen im Übergang von AsylbLG zu SGBII durch das Jobcenter? In welchem Umfang kommt es zu Verzögerungen?
2. Gibt es genau festgelegte Verfahrenswege beim Übergang der Leistungsbewilligung?
3. Wie kann die Verwaltung Einfluss auf das Jobcenter nehmen, wenn es dort zu personellen Engpässen in der Antragsbearbeitung bei der Leistungsgewährung für anerkannte Asylbewerber kommt?
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Gahlings
Fraktionsvorsitzender
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