Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Stoppt Steuerverschwendung WJH abreißen“

Statement für die Grünen-Fraktion in der Ratssitzung am 14.05.2020

Zunächst eine Vorbemerkung: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen ist ein zentrales Anliegen gerade von uns Grünen. Der Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden stehen wir deshalb auch sehr positiv gegenüber. Es handelt sich um ganz wichtige Instrumente der direkten Demokratie.

Wenn man sich das vorliegende Bürgerbegehren allerdings genauer ansieht gibt es leider eine Vielzahl an Gründen, die die Feststellung der Zulässigkeit unmöglich machen. Das ist übrigens nicht nur die eindeutige Position des Fachgutachtens, das die Verwaltung bei einer externen Kanzlei in Auftrag gegeben hat – und das Herr Harmes in seiner Begründungsrede für die Initiatoren des Bürgerbegehrens als „Gefälligkeitsgutachten“ bezeichnet hat. Nein, es ist kein Gefälligkeitsgutachten, weil auch eine Fachanwaltskanzlei, die der Verein „Mehr Demokratie NRW“ in Rechtsfragen bei Bürgerbegehren empfiehlt, zu keinem anderen Ergebnis kommt. „Mehr Demokratie NRW“ ist eine Organisation, die Bürgerinitiativen bei der Durchführung von Bürgerbegehren berät und die auch von den Initiatoren des Bürgerbegehrens WJH gerne zitiert wird.

Ich habe mit dem vom Verein empfohlenen Fachanwalt, Herrn Wilhelm Achelpoehler, gesprochen und dazu auch eine schriftliche Bestätigung erhalten. Der Antrag auf Vorprüfung ist sowohl formal als auch in der Sache unzulässig. Er wurde nicht ordnungsgemäß gestellt, weist schwere formale Mängel auf und entspricht nicht einmal den Mindestanforderungen, die man an eine Unterschriftensammlung stellen muss. Und er ist auch deshalb unzulässig, weil der Rat bereits 2017 entschieden hat, die Halle zu sanieren und der Rat am 21.11.19 diese Grundsatzentscheidung nur bestätigt hat. Auch die von den Initiatoren beantragte Fristverlängerung wegen der Coronakrise ändert daran nichts, weil das Bürgerbegehren bereits vor der Krise deutlich verfristet war.

Ich möchte an dieser Stelle ganz direkt die Initiatoren des Bürgerbegehrens ansprechen: Sie haben sehr viel Zeit, Elan und Herzblut in dieses Projekt gesteckt, was man alleine schon an den vielen Anträgen in diesem Rahmen sieht, die uns in der Begründungsrede vorgestellt wurden. Aber: Wer auch immer Sie beraten hat, das Bürgerbegehren durchzuführen – Sie waren sehr schlecht beraten. Ja, ich möchte sogar so weit gehen: Sie waren dilettantisch beraten. Das sagt übrigens auch der Fachanwalt von „Mehr Demokratie e.V. NRW“. Selbst einem möglichen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht gibt er keine Chance auf Erfolg.

Zusammenfassend muss man sagen, dass der Bürgerbeteiligung mit diesem Bürgerbegehren letztlich ein Bärendienst erwiesen wurde. Aufgrund schwerer formaler und sachlicher Mängel bleibt nichts anderes übrig, als die Unzulässigkeit festzustellen.

Guido Gahlings