Stellungnahme der Kreistagsfraktion zum Ergebnis der Sondersitzung des Kreistages

Am 28.04.2022 kam der Viersener Kreistag zu einer Sondersitzung zusammen, um über die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Landratswahl zu entscheiden. Es wurde mehrheitlich beschlossen, das Urteil zur Berufung an das OVG Münster zu geben. Unsere Kreistagsfraktion ist dieser Einschätzung mehrheitlich gefolgt. 

In den vergangenen Wochen wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Landratswahl öffentlich viel diskutiert. Auch in unserer Kreistagsfraktion haben wir sehr offen, sehr intensiv und teilweise auch sehr kontrovers miteinander diskutiert – bis zum heutigen Nachmittag. Wir haben uns bewusst diese Zeit genommen, um möglichst viele Informationen und Einschätzungen zusammenzutragen. Dabei ging es uns ausdrücklich nicht um eine Bewertung des Urteils oder der Person Andreas Coenen. Dass die Verteilung der Beilage des Kreises eine Woche vor der Landratswahl ein Fehler war, haben wir bereits 2020 deutlich gemacht und nie in Zweifel gezogen. Die Aufgabe und Verantwortung unserer Kreistagsabgeordneten lag ausschließlich darin, das Für und Wider eines Berufungsverfahrens sehr genau abzuwägen. Schließlich sind Wahlen das vornehmste Recht des Souveräns in einer Demokratie. Daher dürfen sie nicht leichtfertig für ungültig erklärt werden.

Nach Einschätzung unseres Kreistagsabgeordneten Joachim Unger, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, ist die Einlegung eines Rechtsmittels sogar „geradezu zwingend geboten“. Von seinem juristischen Standpunkt aus gesehen, sind „die Maßstäbe, die das VG bei der Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers anlegt, […] unklar und teilweise widersprüchlich. Die Unsicherheiten an dieser Stelle hat das VG offenbar auch selbst gesehen und deshalb die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung ausdrücklich zugelassen“.

Somit sind wir letztlich in der Fraktion mehrheitlich zu der Einschätzung gelangt, dass nur nach Durchführung der Berufung, wie auch immer diese ausgehen mag, Parteien und Fraktionen im Kreis am Ende die Gewissheit haben, mit der Forderung nach einer Neuwahl keinen ungerechtfertigten „Schnellschuss“ zu verlangen. Eine doppelte gerichtliche Absicherung für die Anberaumung einer Neuwahl – mit das schärfste Schwert in einer Demokratie – ist sicher eine angemessene Grundlage für eine solch schwerwiegende Entscheidung.

Die öffentlich wie auch parteiintern gestellte Frage, warum der Kreis in Berufung gehen solle, wenn dies auch der Landrat persönlich tun könne, beantwortet sich aus unserer Sicht damit, dass der Kreis Beklagter in dem Verfahren ist und dass es der Wahlprüfungsausschuss sowie der Kreisausschuss (in pandemiebedingter Vertretung für den Kreistag) waren, die die Gültigkeit der Landratswahl festgestellt haben. So ist es nur konsequent, dass wenn man den Weg der Berufung gehen will, dies über den Kreis per Kreistagsbeschluss geschieht.

Auch die aufgeworfene Frage nach den drohenden Kosten für den Kreis kann aufgrund der zu erwartenden Verfahrenskosten, wie sie der heutigen Ausgabe der RP zu entnehmen waren, in Höhe von knapp 1.300 Euro (zzgl. Rechtsanwaltskosten) kaum als ernsthaftes, sachliches Argument in der Sache herangezogen werden.

Dieser Einschätzung ist die Mehrheit des Kreistags in seiner heutigen Sitzung gefolgt und hat beschlossen, den vom Verwaltungsgericht ausdrücklich eröffneten Weg des Berufungsverfahrens zu gehen und damit Rechtssicherheit in dieser Sache zu schaffen.

Ein Nein des Kreistages hätte im Übrigen auch nicht, wie vielfach öffentlich kolportiert, eine sofortige Neuwahl zur Folge gehabt, da der Landrat bereits im Vorfeld angekündigt hatte, in diesem Fall selbst in Berufung zu gehen. Das Ergebnis des Verfahrens hätte demnach ohnehin abgewartet werden müssen.

Über den Fortgang und das Ergebnis des Berufungsverfahrens halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

Bis dahin und darüber hinaus widmen wir uns weiter mit aller Kraft der Sachpolitik, um unsere grünen Ziele für den Kreis weiter zu verfolgen und zu erreichen, denn dafür haben uns die Menschen ihre Stimmen gegeben. Packen wir es an!