Wie werden Mittel für geflüchtete Menschen im Haushalt angesetzt und verwendet? – Anfrage der Grünen

geralt / Pixabay

  1. Landeszuwendung Integration

Laut Haushaltsplan 2020, S. 417, betrug die Landeszuwendung Integration nach §14a Teilhabe- und Integrationsgesetzes für Nettetal 2018 327.690€. Für 2019 wurde ein Ansatz von 950.000€ gewählt, ebenso für den Plan 2020. Wieviel wurden und werden für das Jahr 2019 tatsächlich überwiesen? Wie und wofür werden die Gelder verwendet?

  1. Erstattung finanzieller Aufwendungen ehrenamtlicher Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe (Antrag der Grünen-Fraktion; Beschluss ASA-Sitzung vom 09.04.2019)

Wie ist der Sachstand zum oben genannten Beschluss zur Erstattung finanzieller Aufwendungen ehrenamtlich Tätiger in der Flüchtlingshilfe? „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob finanzielle Aufwendungen von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Flüchtlingshilfe durch die Stadt Nettetal auf Nachweis erstattet werden können oder ob Aufwandserstattungen in anderer Form erfolgen sollten. Dabei ist eine Vergleichbarkeit zu allen anderen ehrenamtlichen Bereichen zu gewährleisten.

  1. Asylbewerber mit Aufenthaltsstatus – Krankenversicherung

Laut Rückmeldungen aus der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt es häufiger vor, dass Asylbewerbern mit Aufenthaltsstatus keinem Krankenversicherungsschutz unterliegen und somit auch von keinem Arzt behandelt werden, solange durch das leistungsmäßig zuständige Jobcenter die Überprüfung der Leistungsberechtigung noch nicht abgeschlossen hat.

Wie hoch ist die Rate der betroffenen Personen? Ist es nicht möglich wie z.B. in Kempen laut Rückmeldungen aus der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, dass die Stadt für den Zeitraum der Überprüfung in Vorleistung geht bzw. den Versicherungsschutz übernimmt?

Die Anfragen sollen im Ausschuss für soziale Angelegenheiten am 27.11.2019 beantwortet werden.