Anfrage von CDU, SPD, FDP und Grüne zum Stand des Stadtentwicklungskonzeptes

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Unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Beratungen ist eine Überprüfung vorzunehmen, ob und wenn ja in welcher Form die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes – bezogen auf einen Stadtteil in Nettetal – den Entwicklungen unserer Gesamtstadt Rechnung trägt, sowie insbesondere zur Steuerung und Umsetzung der bereits entwickelten Perspektiven zur Entwicklung der Stadt Nettetal beitragen kann.
Dabei verkennen wir nicht, dass integrierte Handlungskonzepte in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung darstellt.

Für Nettetal können wir jedoch nicht erkennen, dass es bislang an der Erstellung von Konzepten und Beteiligung sachverständiger Hilfe mangelt.
Zusammen sind wir der Auffassung, dass es kurz- und mittelfristig der Umsetzung der erkannten und bereits definierten Potentiale unserer Gesamtstadt bedarf.

Die Erstellung von Konzepten als Selbstzweck kommt für uns nicht in Betracht. Die Erstellung eines Konzeptes muss

• wirtschaftlich vertretbar
• von der Handlungskraft der Verwaltung zu leisten sein, sowie
• der sichtbaren Umsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen dienen.

Die aus den vergangenen Jahren entwickelten Maßnahmen zur Umsetzung bzw. zur Prüfung einer Umsetzung führen wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit wie nachfolgend aus:

• Umsetzung der Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept für Nettetal
• Umsetzung der Sofortmaßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept für Nettetal
• Umsetzung der Entwicklung neuer Baugebiete, um das Wohnen in Nettetal attraktiv zu gestalten
• Entwicklung Venete
• Sanierung Werner-Jaeger-Halle
• Neubau Lehrschwimmbecken
• Gestaltung Lambertimarkt
• Gestaltung Petershof
• Gestaltung Ingenhovenpark
• Zukunft Bürgerhaus Kaldenkirchen
• Neubau KiTa Felderend Breyell
• Rathausbau
• Sanierung Straßen
• Modernisierung und Neugestaltung Bahnhof Kaldenkirchen
• Schulzentrum Kaldenkirchen
• Begleitung WLZ im Gebiet Venete
• Spielplatzkonzept Gesamtstadt
• Bestattungswiese Hinsbeck
• Errichtung Rettungswache
• Errichtung Ärztehaus Lobberich
• Errichtung Parkhaus Lobberich

Sämtliche o.a. Maßnahmen wurden bereits als Umsetzungsmaßnahmen oder zu prüfende Maßnahmen definiert.
Um nunmehr eine ordnungsgemäße Abwägung zur Notwendigkeit eines IHK vornehmen zu können, bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1. Welche Inhalte soll das IHK aufnehmen?
2. Mit welchem Zeitrahmen ist bei der Erstellung eines IHK zu rechnen?
3. Mit welchem Kostenrahmen rechnet die Verwaltung bei Erstellung eines IHK?
4. Ist die Verwaltung strukturell und personell in der Lage neben den bereits definierten Aufgaben zusätzlich das IHK zu erstellen?
5. Mit welchem Zeit- und Personalaufwand rechnet die Verwaltung bei Erstellung des IHK?
6. Wann und mit welcher Fördergewissheit ist bei Erstellung eines IHK mit Förderzusagen zu rechnen?
7. Sollen bei Erstellung eines IHK vor Abschluss des IHK im Stadtgebiet Breyell im Programmgebiet Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden?
8. Ist mit der Zurückstellung von Stadtentwicklungsmaßnahmen und Planungsmaßnahmen auf Grund der Mehrbelastung durch das IHK zu rechnen?
9. Wie soll den Akteuren und insbesondere den Bürgern vor Ort bei ihrer notwendigen Einbeziehung die Notwendigkeit eines IHK sowie der Unterschied zum Stadtentwicklungskonzept vermittelt werden, wenn bislang wesentliche Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzeptes noch nicht umgesetzt worden sind?

Fragen zum Stadtentwicklungskonzept

20180210 Gemeinsamer_Fragenkatalog_der_Fraktionen_der_CDU-_SPD-_Gruene_und_FDP

Vorlage im Ratsinformationssystem:

28.02.2018 https://ris.nettetal.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcMhssWtqY3e4gLSGSbWd78

21.06.2018 https://ris.nettetal.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWp7SD2xW9-hUmwwWYlWd7Q